Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Praxis!
Für Neupatienten
Wenn Sie neu in meiner Praxis sind, beginnen wir mit einem kurzen kostenlosen Erstgespräch. In diesem Gespräch klären wir in Ruhe Ihr Anliegen und besprechen, ob und wie eine weitere Begleitung für Sie sinnvoll ist.
Beginn der Behandlung
Für unseren ersten Termin planen Sie bitte – je nach Beschwerdebild und bisherigen Vorerkrankungen – etwa 60 bis 90 Minuten ein.
Im Mittelpunkt des Ersttermins steht eine ausführliche homöopathische Erstanamnese. Dabei nehme ich mir Zeit, Ihre aktuellen Beschwerden, Ihre gesundheitliche Vorgeschichte sowie mögliche Zusammenhänge und individuelle Besonderheiten genau zu erfassen.
Die klassische Homöopathie betrachtet den Menschen ganzheitlich. Deshalb spielen neben den körperlichen Beschwerden auch persönliche Empfindungen, Belastungen, Gewohnheiten und individuelle Reaktionsmuster eine wichtige Rolle. Unterstützend arbeite ich hierbei mit einem ausführlichen Anamnesebogen.
Bitte bringen Sie vorhandene Arztberichte, Laborbefunde, Bildgebungen (z. B. MRT, CT oder Röntgenaufnahmen) sowie eine Übersicht Ihrer aktuellen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel zum Termin mit.
Je nach individueller Situation können ergänzende diagnostische Untersuchungen oder Laboranalysen sinnvoll sein. Gemeinsam besprechen wir, welche weiteren Schritte und Untersuchungen für Sie hilfreich sein können.
Damit wir die gemeinsame Zeit bestmöglich für Ihre Behandlung nutzen können, bitte ich Sie, die folgenden Unterlagen möglichst bereits vor dem Termin auszufüllen und mir vorab per E-Mail oder Post zukommen zu lassen oder diese vollständig zum Ersttermin mitzubringen:
Zeitchronologie Ihrer Erkrankungen
Honorar und Erstattung der Behandlungskosten
Um mir ausreichend Zeit und Ruhe für Ihre Behandlung nehmen zu können, führe ich eine Termin- bzw. Bestellpraxis. Vereinbarte Termine sind daher verbindlich reserviert.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail abzusagen.
Das Honorar ist unabhängig von einer möglichen Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel digital an die hinterlegte E-Mail-Adresse.
Abrechnung der Leistungen
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich erbrachten Leistungen und orientiert sich nicht ausschließlich an der Dauer des Termins. Berechnet werden beispielsweise Anamnese, homöopathische Fallanalyse, diagnostische Leistungen, Beratungen, Untersuchungen, Laborauswertungen sowie therapeutische Leistungen und Dokumentation.
Soweit möglich, erfolgt die Zuordnung der Leistungen entsprechend dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), welches von vielen privaten Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen als Orientierung herangezogen wird.
Bitte beachten Sie, dass die Erstattung durch private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder Beihilfestellen individuell unterschiedlich geregelt ist und nicht garantiert werden kann.
Honorarübersicht
Orientierung zu Erst- und Folgeterminen
Homöopathische Erstanamnese
Die homöopathische Erstanamnese dauert in der Regel etwa 90 Minuten und bildet die Grundlage der weiteren Behandlung.
Bestandteile des Ersttermins können unter anderem sein:
ausführliche Anamnese · homöopathische Fallanalyse · Sichtung vorhandener Befunde · individuelle therapeutische Einordnung · Beratung zu weiteren diagnostischen oder therapeutischen Schritten
Das Honorar für die homöopathische Erstanamnese beträgt ca. 220 €.
Folgetermine
Die weiteren Termine orientieren sich am individuellen Behandlungsverlauf und den aktuellen Beschwerden.
Mögliche Folgetermine sind beispielsweise:
• Homöopathisches Follow-up nach 6 bis 8 Wochen inklusive Verlaufskontrolle, Anpassung der Verordnung und therapeutischer Begleitung
→ in der Regel ca. 80 € bis 130 €
• Auswertung der Vital- und Stoffwechselanalyse inklusive ausführlicher Besprechung der Laborergebnisse und individueller Empfehlungen
→ 164 €
Kosten für Laboruntersuchungen, individuelle Rezepturen, Therapeutika, Nahrungsergänzungsmittel oder Material können – sofern erforderlich – zusätzlich entstehen.


